


Zwei Studio-Apartments in der Nahe des Meeres in Makarska
Zwei Studio-Apartments stehen zum Verkauf und befinden sich im Erdgeschoss eines Wohngebäudes, nur 450 Meter vom Strand entfernt – ein Spaziergang von nur fünf Minuten. Das erste Apartment hat eine Fläche von 50,42 m², während das zweite 25,86 m² groß ist. Beide befinden sich in gutem Zustand und sind sofort bezugsfertig.
Ein besonderes Highlight dieser Immobilie ist der großzügige Garten von 301 m² (12,50 m x 24 m), der zahlreiche Möglichkeiten bietet. Derzeit gibt es Platz für sechs bis sieben Autos, und es besteht Potenzial für zusätzliche Einrichtungen wie einen Swimmingpool, um die Attraktivität für den Tourismus zu steigern. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Nebengebäude zu errichten, das später in Gewerbeflächen umgewandelt werden kann.
Die Immobilie verfügt über eine klare Eigentumsdokumentation, einen 1/1 Eigentumstitel und ist rechtlich in einzelne Einheiten unterteilt. Eine ideale Wahl für diejenigen, die einen ruhigen Wohnort in Meeresnähe suchen oder in den Tourismus investieren möchten. Für weitere Informationen und Besichtigungen kontaktieren Sie uns gerne!
Die Standardgeschäftspolitik unserer Immobilienagentur besteht darin, Besichtigungen der Immobilie erst nach Unterzeichnung unseres Standard-Agenturvertrags zu organisieren. Die Unterzeichnung dieses Vertrags ist eine grundlegende Voraussetzung für die weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf. Dies basiert auf dem Gesetz über Immobilienvermittlung und dem Datenschutzgesetz. Wir geben den Standort der Immobilie nicht per E-Mail, Telefon usw. weiter.
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 3 %.
Die Maklerprovision umfasst folgende Kosten:
- Beantragung der OIB (Steueridentifikationsnummer in Kroatien)
- Notarkosten
- Erstellung des Vorvertrags und Hauptvertrags durch unseren Anwalt
- Genehmigung des Immobilienkaufs durch das Justizministerium (für Nicht-EU-Bürger)
- Eintragung ins Grundbuch und Kataster
- Übertragung aller laufenden Verpflichtungen (Wasser, Strom, Müllentsorgung, Instandhaltung) vom Verkäufer auf den Käufer
- Unterstützung bei der Festsetzung der Grunderwerbssteuer