Einzimmerwohnungen zum Verkauf in Makarska
Wir bieten moderne Einzimmerwohnungen in einem Mehrfamilienhaus an, das sich in ausgezeichneter Lage nur 400 Meter vom Hauptplatz entfernt befindet, mit einem wunderschönen Blick auf das Meer und Makarska. Die Wohnungsgrößen reichen von 47m² bis 58m² und sind im Erdgeschoss, ersten, zweiten und dritten Stock verfügbar.
Die Wohnungen werden mit erstklassigen Materialien ausgestattet, mit PVC-Fenstern inklusive Wärme- und Schalldämmung sowie luxuriösen Bädern mit hochwertigen Sanitäranlagen und Fliesen. Jede Einheit wird über TV/SAT- und Internetinstallationen verfügen, und das Gebäude wird mit einem Aufzug ausgestattet sein. Käufer haben zudem die Möglichkeit, eine Garage oder einen Außenstellplatz sowie einen Abstellraum zu erwerben.
Die geplante Fertigstellung des Baus ist für das Jahr 2026 vorgesehen, und Käufer sind von der Grunderwerbsteuer befreit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Agentur!
VERFÜGBARE WOHNUNGEN:
S1 (Erdgeschoss) 47,62m² (€3400) = €161.900
S3 (Erdgeschoss) 57,75m² (€3200) = €184.800
S4 (Erdgeschoss) 57,74m² (€3200) = €184.800
S9 (1. Stock) 56,45m² (€3300) VERKAUFT
S10 (1. Stock) 56,44m² (€3300) = €186.250
S15 (2. Stock) 56,45m² (€3400) VERKAUFT
S16 (2. Stock) 56,44m² (€3400) = €191.890
S21 (3. Stock) 56,45m² (€3500) VERKAUFT
S22 (3. Stock) 56,44m² (€3500) VERKAUFT
Unsere Standardgeschäftspolitik als Immobilienagentur besteht darin, Besichtigungen nur nach Unterzeichnung unseres Standard-Maklervertrags zu organisieren. Die Unterzeichnung dieses Vertrags ist eine grundlegende Voraussetzung für weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und basiert auf dem Immobilienvermittlungsgesetz sowie dem Datenschutzgesetz. Die genaue Lage der Immobilie wird nicht per E-Mail, Telefon oder ähnliche Kommunikationswege mitgeteilt.
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 3%.
Die Maklerprovision beinhaltet folgende Kosten:
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Erstellung einer kroatischen Steuernummer (OIB)
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Notarkosten
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Erstellung des Vorvertrags und Hauptvertrags durch unseren Anwalt
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Genehmigung des Immobilienkaufs durch das Justizministerium (für Nicht-EU-Bürger)
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Grundbucheintragung (Gericht und Kataster)
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Übertragung aller laufenden Verpflichtungen (Wasser, Strom, Müllentsorgung, Instandhaltung) vom Verkäufer auf den Käufer
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Unterstützung bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer