Grundstück in Podgora zum Verkauf in Strandnähe
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück von 5171 m², auf dem es gemäß dem Raumplan der Gemeinde Podgora möglich ist, vier Luxusgebäude mit Pools zu errichten, mit insgesamt 1550 m² überirdischer Fläche und maximal drei Wohneinheiten. Die erlaubte Höhe beträgt Keller + Erdgeschoss + 2 Stockwerke, wobei der Keller nicht in den Nutzungskoeffizienten einbezogen wird. Die Entfernung zum Strand beträgt 80 Meter Luftlinie (200 Meter über die Straße). Das Grundstück befindet sich an einem sanften Hang, was in Zukunft für alle Gebäude einen ungestörten Meerblick gewährleistet. Der Bau eines luxuriösen Doppelhauses ist möglich. In diesem Fall hätte jede Hälfte durchschnittlich 190 m² Wohnfläche, verteilt auf Erdgeschoss + zwei Stockwerke (plus eine Garage, die nicht im Nutzungskoeffizienten enthalten ist).
Die Gebäude können durch eine gemeinsame Garage verbunden werden und oberirdisch wie zwei oder drei freistehende Häuser aussehen, jedes mit eigenem Garten und Pool!
Die Zufahrtsstraße ist asphaltiert und entlang der Länge des Grundstücks 5 Meter breit. Für alle Flächen neu geplanter Straßen/Zufahrtswege für zukünftige Häuser kann der Teil des Grundstücks, der der Gemeinde Podgora zugeteilt wird, in die Berechnung der Mindestgröße des Baugrundstücks einbezogen werden.
Das Grundstück wird ausschließlich als Ganzes verkauft, und es ist nicht möglich, die Hälfte oder einen Teil des Grundstücks zu kaufen.
Wir geben den Standort der Immobilie nicht per E-Mail, Telefon usw. bekannt. Eine Besichtigung der Immobilie ist nur mit der Unterzeichnung des Maklervertrags möglich, um den Eigentümer der Immobilie vor dem Besuch nicht registrierter Personen zu schützen im Einklang mit dem Datenschutzgesetz und dem Gesetz über die Vermittlung von Immobiliengeschäften.
Die Vermittlungsprovision für den Käufer beträgt 3 %
Die in der Vermittlungsprovision enthaltenen Kosten betragen:
- Erstellung der OIB (Steuernummer in der Republik Kroatien) bei der Steuerverwaltung von Makarska
- Notarkosten,
- Erstellung des Vorvertrags und des Hauptvertrags durch unseren Anwalt,
- Einholung der Zustimmung des Justizministeriums zum Kauf von Immobilien (für Bürger aus Nicht-EU-Ländern)
- Registrierungen (gerichtlich und katasterrechtlich),
- Übertragung aller laufenden Verpflichtungen (Wasser, Strom, Müllentsorgung, Wartung) vom Namen des Verkäufers auf den Namen des Käufers.
- Wir vermitteln bei der Verteilung von Immobiliensteuern
Die Provision wird bei Ausstellung der Eigentumsurkunde auf den Namen des Käufers gezahlt!